Naturstiftung David

 

Ausschreibung für die Durchführung eines Regionalmanagements für das Projektgebiet Hohe Schrecke im Rahmen des Naturschutzgroßprojektes „Hohe Schrecke – Alter Wald mit Zukunft“

Der Verein „Hohe Schrecke – Alter Wald mit Zukunft“ führt gemeinsam mit der Naturstiftung David ein Naturschutzgroßprojekt im Waldgebiet Hohe Schrecke in Nordthüringen (Landkreis Sömmerda, Kyffhäuserkreis) bzw. im westlichen Sachsen-Anhalt (Burgenlandkreis) durch. Ergänzend zur Förderung des Naturschutzgroßprojektes durch das Bundesumweltministerium bzw. das Bundesamt für Naturschutz erfolgt im Zeitraum 2010 bis 2014 eine Förderung der Regionalentwicklung im Projektgebiet durch das Bundeslandwirtschaftsministerium. Die Federführung des Teils Regionalentwicklung obliegt dem Verein „Hohe Schrecke – Alter Wald mit Zukunft“ (= regionale Partnerschaft).

Für die Koordination und Umsetzung des Teils „Regionalentwicklung“ des Naturschutzgroßprojektes schreibt der Verein „Hohe Schrecke – Alter Wald mit Zukunft“ ein Regionalmanagement aus. Die entsprechende Ausschreibung ist am 21. Juli 2010 im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgt.

Die Ausschreibung finden Sie sie hier.

Die Bewerbungen müssen bis spätestens Donnerstag den 5. August 2010 um 00.00 a in der Stadtverwaltung Wiehe (Rathaus – Leopold-von-Ranke-Straße  33, 06571 Wiehe) vorliegen.


Ausschreibungsunterlagen

Im Folgenden sind die Ausschreibungsunterlagen und die ergänzenden Unterlagen zum Download aufgelistet.

Bei Problemen mit dem Download wenden Sie sich bitte per E-Mail an Herrn Arnold


Fragen zur Ausschreibung

Auftretende Frage zur Ausschreibung für die Durchführung eines Regionalmanagements für das Projektgebiet Hohe Schrecke schicken Sie bitte an die E-Mail-Adresse ausschreibung@naturstiftung-david.de. Einsendschluss für Fragen ist der 3. August 2010 um 12.00 Uhr.

Die Fragen werden durch den Verein „Hohe Schrecke – Alter Wald mit Zukunft“ beantwortet. Fragen (fett) und Antworten werden im Folgenden öffentlich zugänglich gemacht:


1) Welches Fördervolumen soll im Rahmen des Modellprojektes IdeeNatur über die Ländliche Entwicklung (ILE) im Projektzeitraum ausgereicht werden? Nach welchen Förderrichtlinien werden die Mittel bereitgestellt?

Dieses Projekt wird nicht über eine Förderung aus dem ILE finanziert, sondern ist ein eigenes Förderprojekt im Rahmen des Wettbewerbs IdeeNatur. Für den Teil Regionalentwicklung im NSGP „Hohe Schrecke“ ist ein Finanzvolumen von ca. 1,6 Mio € geplant. Die Planung liegt dem BMELV zur Bestätigung/ Genehmigung unter dem jährlichen Haushaltsvorbehalt vor. Ein Gesamtvolumen des Projektes von 1,3 bis 1,6 Mio. € ist aus den Konditionen des Wettbewerbes ableitbar. Diese Mittel werden zu 75% vom Bund, zu 15 % vom Freistaat Thüringen und zu 10 % durch Eigenanteile des Projektträgers gefüllt.

Für die Projektförderung gilt in erster Linie die beihilferechtliche Projektbeschreibung des BMELV (http://www.idee-natur.de/dokumente.html).  Das Projekt ist ein Modellprojekt. Die günstigsten „Förderwege“ sind wesentlichen erst durch das Management in Abstimmung mit den Projektbeteiligten zu finden.


2) Welche Rolle kommt dabei den RAG´n zu? Müssen die RAG´n die Projekte befürworten und positiv votieren, insbesondere, wenn es sich um Projekte für die Gesamtregion handelt?

Die Projekte dürfen nicht im Widerspruch zum Teil Naturschutz des NSGP „Hohe Schrecke“ - vertreten durch die Naturstiftung David - und zu den Regionalen Entwicklungsstrategien der Regionalen Aktionsgruppen (RAGs) stehen. Deshalb ist von diesen Stellen eine Befürwortung/ ein positives Votum zu den Projekten  zwingend erforderlich.

Bei Projekten, die die Gesamtregion betreffen, ist neben der Zustimmung der Naturstiftung David, die Befürwortung/ das positive Votum sämtlicher RAGn deren Wirkungsbereich berührt wird, einzuholen. Zur Erleichterung dieser Abstimmungen ist ein Kooperationsvertrag zwischen dem Verein „Hohe Schrecke – Alter Wald mit Zukunft“, den RAGn des Kyffhäuserlandkreises, des Landkreises Sömmerda-Erfurt und der Naturstiftung David vorbereitet.


3) Können die Gemeinden oder andere Akteure außerhalb des Budgets IdeeNatur über die RAG´n oder beim ALF direkt auch noch weitere Mittel beantragen? Z. B. im Rahmen der Dorferneuerung

Das ausgeschriebene Regionalmanagement wird im Rahmen des NSGP „Hohe Schrecke“ gefördert. Nach den beihilferechtlichen Projektbeschreibungen gehört die Einwerbung zusätzlicher öffentlicher und privater Fördermittel zu den förderfähigen Aufgaben des Regionalmanagements. Ob spezielle Förderprogramme wirklich genutzt werden können, ist bei dem jeweiligen Fördermittelgeber zu hinterfragen.


4) Kann das Teilnahmeangebot per e-mail abgegeben werden?

Die Teilnahme hat schriftlich zu erfolgen. Der Teilnahmeantrag ist zu unterschreiben und im verschlossenen Umschlag abzugeben. Ein Verweis auf die Ausschreibung ist auf dem Umschlag zu schreiben.


5) Bis wann ist das Teilnahmeangebot abzusenden?

In der Ausschreibung ist der 5.8.10, 0.00 Uhr angegeben. Dieses Datum entspricht dem 4.8.10,  24.00 Uhr. In dem von der EU vorgegebenen Formular lies sich der Zeitpunkt 24.00 Uhr nicht eintragen. Zur Orientierung: Der Zeitpunkt 0.00 Uhr ist dem Anfang des Tages zugeordnet.


6) Können Sie uns die Verdingungs-, Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen nach Ziffer. 1.1. zusenden?

Das Leistungsverzeichnis zur Ausschreibung ist im obenstehenden Download-Bereich noch einmal gesondert eingefügt. Sie finden diese Angaben auch in der Ausschreibung - insbesondere die ergänzenden Angaben sind dort umfangreicher. Weiterhin können Projekthinweise dem Antrag zum NSGP „Hohe Schrecke“ oder anderen Planungen, die das Projektgebiet berühren, über www.naturstiftung.de/ausschreibung bezogen werden.


7) Es sind Bezüge zur VOF von 2006 hergestellt worden. Kann folgendermaßen geantwortet werden: §[hier den entsprechenden § eintragen] VOF (von 2006) entspricht § [hier den entsprechenden § eintragen]  VOF von 2009?

Ja.


8) Werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur die Teilnahmeangebote abgegeben? Aus welchen Stufen setzt sich das Verfahren zusammen?

Ja. Gegenwärtig läuft das Verfahren zur Auswahl der Teilnehmer nach den Zuschlagskriterien, d. h. der Teilnehmer, die zu Verhandlungen aufgefordert werden. Entsprechende Angebote werden im Rahmen der Verhandlungen abgefordert. Eine vorzeitige Abgabe von Angeboten ist unschädlich. Entscheidend für den Zuschlag zu den Verhandlungen sind  jedoch wie oben genannt die Zuschlagskriterien.  Das Verfahren besteht aus der Stufe 1 „Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren“ und Stufe 2 „Verhandlungsverfahren“.


9) Ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Angebotssumme zu benennen?

Wie bei der vorangehenden Frage erwähnt, erfolgt gegenwärtig die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren an Hand der Zuschlagskriterien. Unter Nr. 6 der Zuschlagskriterien ist aufgeführt: „Angebotssumme. Gewichtung 15“. Somit spielt die Angebotssumme eine nicht zu unterschätzende Bedeutung bei der Auswahl für das Verhandlungsverfahren.


10) Als Leistung wird unter II.2.1) d ) "Die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für einen revolvierenden Regionalfond" genannt. Kann davon ausgegangen werden, dass hier entsprechend des Finanzierungsplanes Regionalentwicklung aus dem Integrierten Projektantrag zusätzliche Gelder für eine externe Beauftragung bereitstehen und sich die Leistung des Regionalmanagers auf eine Begleitung der Erstellung bezieht?

Der Finanzierungsplan des integrierten Projektantrages ist als ein erster Planungsentwurf zu verstehen, der im Rahmen der Projektabwicklung fortgeschrieben wird. Erst mit Bestätigung/ Genehmigung des BMELV und aller anderen wesentlichen Beteiligten wird ein festgeschriebener Planungsstand erreicht. Nach aktuellem Stand ist vorgesehen, die vom Fördermittelgeber vorgeschriebene Machbarkeitsstudie nicht gesondert zu vergeben, sondern sie im Rahmen des Regionalmanagements erstellen zu lassen. Insofern soll es sich nicht nur um eine Begleitung, sondern um eine Erstellung der Machbarkeitsstudie handeln.


(diese Frage bezieht sich auf die vorangestellte Frage)

11) Das gleiche gilt für die Positionen „Erstellung und Pflege der Internetpräsentation“ (Punkt e) – im Projektantrag stehen allgemein Gelder für die Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung; die Herausarbeitung eines Entwicklungskonzeptes „naturverträglicher Tourismus“ (Punkt h) sowie für die Erstellung eines Klimaschutz- und Energiekonzeptes (siehe Integrierter Projektantrag).

Die Punkte „Erstellung der Internetpräsentation“, „Erarbeitung eines Entwicklungskonzeptes naturverträglicher Tourismus“ und „Erstellung eines Klimaschutz- und Energiekonzeptes“ sollen nach gegenwärtigen Stand gesondert vergeben werden. Die Punkte  „Öffentlichkeitsarbeit (incl. Internet)“ und „Erstellung Klimaschutz- und Energiekonzept“ sollen nach gegenwärtigen Stand im Auftrag des Vereins von der Naturstiftung David durchgeführt werden – insbesondere auch um eine enge Vernetzung zum Teil „Naturschutz“ des Naturschutzgroßprojektes herzustellen. Hier ist eine enge Abstimmung mit der Naturstiftung und eine Begleitung durch das Regionalmanagement erforderlich. Die Pflege der Internetseite soll nicht allein die Naturstiftung David übernehmen. Das regelmäßige Einpflegen von Inhalten soll auch durch das Regionalmanagement übernommen werden. Ein Entwicklungskonzept „naturverträglicher Tourismus“ soll nach gegenwärtigen Stand durch den Verein in Abstimmung mit dem Regionalmanagement vergeben werden. Hier erwartet der Verein vom Regionalmanagement eine Begleitung der Ausschreibung, der Vergabe und der Erstellung des Konzeptes.


12) Ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 1.500.000 € bis zum 4.8.10, 24.00 Uhr zu erbringen oder kann nachgeliefert werden?

Die Berufshaftpflichtversicherung ist Bestandteil des Nachweises der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (geforderte Sicherheiten). Für die Lieferung der Teilnahmeanträge sind Fristverlängerungen möglich, wenn Teilnahmeanträge nur nach einer Ortsbesichtigung oder Einsichtnahme in nicht übersandte Unterlagen erstellt werden können oder die Auftraggeber die Antworten nicht rechtzeitig erteilen können. Die Möglichkeit der Fristverlängerung kommt somit gegenwärtig nicht in Frage.


13) Können Teilnahmeanträge bis zum 4.8.10, 24.00 Uhr abgegeben werden? Wird eine Empfangsbestätigung erteilt?

Die Teilnahmeanträge können bis zum 4.8.10, 24.00 Uhr für den Verein „Hohe Schrecke – Alter Wald mit Zukunft“ über den Hausbriefkasten am Rathaus der Stadt Wiehe, Leopold-von-Ranke-Str. 33, 06571 Wiehe abgegeben bzw. zugestellt werden. Dieser wird unmittelbar nach Fristablauf geleert und die bis dahin eingegangene Post registriert.

Das Teilnahmeangebot kann nach vorheriger telefonischer Anmeldung oder letztmalig am 4.8.10 - dann auch ohne telefonische Anmeldung - zwischen 7.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie 12.30 Uhr und 15.30 Uhr für den Verein „Hohe Schrecke – Alter Wald mit Zukunft“ in der Stadt Wiehe, Leopold-von-Ranke-Str. 33, 06571 Wiehe gegen Empfangsbestätigung abgegeben werden.


14) Wer trifft die Entscheidung zur Vergabe des Auftrages?

Auftraggeber der Ausschreibung ist der Verein „Hohe Schrecke – Alter Wald mit Zukunft“. Der Auftraggeber trägt das finanzielle Risiko. Er wird daher die Entscheidung selbst treffen sich aber nach Möglichkeit von geeigneten Fachleuten beraten lassen.


15) Warum ist eine Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von je 1.500.000 € je Teilnehmer zu erbringen?

Für den Fall, dass sich mehrere Partner gemeinsam um den Auftrag bemühen, ist von jedem diese Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen.


16) Der geschätzte Wert des Regionalmanagements beträgt mit allen Nebenkosten und ohne Mehrwertsteuer 225.000 €. Ist die Angebotssumme wiederum ohne Mehrwertsteuer anzugeben?

Die Angebotssumme ist eindeutig vergleichbar mit dem geschätzten Wert anzugeben. Nicht eindeutig vergleichbar sind Angebotssummen ohne oder mit unvollständigen Nebenkosten.  Der geschätzte Wert beinhaltet nicht die Möbel- und Technikmiete sowie die Strom-, Telefon- und Internetkosten im Projektbüro Braunsroda (siehe Ausschreibung).


17) Muss der Teilnahmeantrag auf ein Formular eingetragen werden?

Nein.


 

Impressum:

Verein „Hohe Schrecke – Alter Wald mit Zukunft“ c/o Stadtverwaltung Wiehe, Leopold-von-Ranke-Strasse 33, 06571 Wiehe, Verantwortlich: Dagmar Dittmer, Vorsitzende des Vereins.
 
Der Teil Regionalentwicklung des Naturschutzgroßprojektes „Hohe Schrecke“ wird gefördert durch das Bundeslandwirtschaftsministerium im Rahmen des Förderprogramms „Chance Natur“ und den Freistaat Thüringen.

BMELV Chance Natur Freistaat Thüringen